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Diese Datenschutzhinweise erläutern, wie LMF Maschinenteile GmbH personenbezogene Daten auf dieser Website verarbeitet. Sie gelten für öffentliche Seiten, Kontaktanfragen und Bewerbungen sowie den geschützten Mitarbeiterbereich mit Zeitverwaltung und Stempeluhr. Verantwortlicher für dieses LMF-Angebot ist auch beim Aufruf unter schuhmacher-digital.de/projects/lmf/ die nachfolgend genannte Gesellschaft.
1. Verantwortlicher und Kontakt
LMF Maschinenteile GmbHFlinsbacher Strasse 5
74921 Helmstadt-Bargen, Deutschland
Telefon: 07263 - 64288
E-Mail: info@lmf-maschinenteile.de
Bei Fragen zum Datenschutz oder zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte direkt an LMF. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt.
2. Hosting und technische Betreuung
Die technische Betreuung und Bereitstellung des Webspace für LMF übernimmt:
Schuhmacher DigitalPascal Schuhmacher
Moltkestr. 14
68753 Waghäusel, Deutschland
Die dafür eingesetzte Hosting-Infrastruktur stammt von ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich, Inhaber René Münnich, Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf, Deutschland. Der Anbieter betreibt seine Rechenzentren in Deutschland. LMF bestimmt die Zwecke der Datenverarbeitung für dieses Angebot; Schuhmacher Digital übernimmt die technische Betreuung.
Bei Bereitstellung, Wartung, Fehlerbehebung und Datensicherung können diese Dienstleister im erforderlichen Umfang Zugang zu Verbindungsdaten, Website-Daten, internen Konten und Daten der Zeitverwaltung erhalten. Innerhalb der Anwendung begrenzen Benutzerrollen den Zugriff auf geschützte Bereiche. Für die E-Mail-Kommunikation verwendet LMF zusätzlich einen eigenen Microsoft-365-Firmenzugang; Einzelheiten stehen in Abschnitt 5.
Die Bereitstellung und Absicherung der Website beruhen auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist eine erreichbare, funktionsfähige und sicher betriebene Unternehmenswebsite. Für die betreuten Inhalte gelten ergänzend die nachfolgend beschriebenen Zwecke und Rechtsgrundlagen.
Weitere Anbieterinformationen: Datenschutzinformationen von ALL-INKL.COM.
3. Website-Aufruf und Serverprotokolle
Beim Aufruf verarbeitet der Webserver Ihre IP-Adresse, die angeforderte Adresse sowie Datum und Uhrzeit. Hinzu kommen vom Browser übermittelte Angaben, etwa Browser- und Betriebssysteminformationen und eine Herkunftsadresse, sowie Zugriffsstatus und übertragene Datenmenge. Solche Angaben können in Zugriffs- oder Fehlerprotokollen des Hosting-Systems enthalten sein.
Dies dient der Auslieferung, Fehlersuche und dem Schutz vor Angriffen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; unser Interesse ist der zuverlässige und sichere Betrieb. Ohne die erforderlichen Verbindungsdaten kann die angefragte Seite nicht ausgeliefert werden.
Für die Speicherdauer ist maßgeblich, wie lange Protokolle zur Erkennung und Klärung technischer Fehler oder Sicherheitsvorfälle benötigt werden. Bei einem konkreten Vorfall kann eine Beweissicherung bis zur abschließenden Klärung erforderlich sein. Weitere Aufbewahrungskriterien finden Sie in Abschnitt 11. Serverprotokolle sind von der zusammengefassten Seitenstatistik zu unterscheiden.
4. Datensparsame Seitenstatistik
Die Website verfügt über eine durch die Administration aktivierbare, serverseitige Seitenstatistik. Bei aktiver Statistik wird für den Aufruf einer öffentlichen Inhaltsseite ein Tageszähler erhöht. Gespeichert werden Kalendertag, Seitenkategorie, Test- oder Livebetrieb und Anzahl der Aufrufe. Login, interne Verwaltung und Stempeluhr sind ausgeschlossen.
Bei aktivierter Gruppenauswertung werden zusätzlich getrennte Tageszähler für grobe Gerätearten (Computer, Handy, Tablet, nicht erkannt) und Herkunftsgruppen (direkt/unbekannt, Suchmaschine, soziale Netzwerke, andere Websites, eigene Website) geführt. Diese Gruppen werden weder miteinander noch mit einzelnen Seiten zu Datensätzen über Personen verknüpft.
Die Statistik speichert keine IP-Adressen, vollständigen Herkunftsadressen, konkreten Herkunftsdomains, Suchbegriffe, Formularinhalte, Sitzungs- oder Besucherkennungen. Solche Angaben werden auch nicht zu einer Besucherkennung verrechnet. Es gibt keine Wiedererkennung einzelner Personen und keine Kontoverknüpfung. Gezählt werden Aufrufe, nicht die Anzahl unterschiedlicher Menschen.
Bereits übermittelte Browserangaben dienen kurzzeitig der Erkennung typischer Bots und Vorabrufe und gegebenenfalls der groben Gerätezuordnung. Eine mitgesendete Herkunftsadresse wird unmittelbar einer Herkunftsgruppe zugeordnet. Gespeichert wird nur der erhöhte Zähler, nicht die ursprüngliche Angabe. Es werden keine zusätzlichen Geräteinformationen angefordert und keine Analyse-Cookies, lokalen Browserspeicher, Zählpixel oder Analyseskripte eingesetzt. Auch vorhandene Sitzungscookies werden nicht verwendet.
Soweit bei dieser vorübergehenden Verarbeitung personenbezogene Anfrageinformationen betroffen sind, beruht sie auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Unser Interesse ist, die Nachfrage nach Inhalten und deren Darstellung auf verschiedenen Gerätearten zu verbessern. Die Beschränkung auf zusammengefasste Zähler und der Verzicht auf individuelle Nutzungsprofile begrenzen die Verarbeitung. Anfragen mit den Browser-Signalen „Do Not Track“ oder „Global Privacy Control“ werden nicht gezählt. Daneben besteht das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO.
Auswertungen und Exporte sind nur für Administratoren zugänglich. Es erfolgt keine Übermittlung an externe Analysedienste. Die Auswertung umfasst höchstens 365 Tage; ältere Zähler werden beim nächsten gezählten Seitenaufruf bereinigt. Bei pausierter Statistik oder ausbleibenden Aufrufen findet keine zeitgesteuerte Bereinigung statt.
5. Kontaktformular, E-Mail und Telefon
Im Kontaktformular verarbeiten wir Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Nachricht und gegebenenfalls den aus einem Stellenangebot oder Seitenaufruf übernommenen Betreff sowie technische Daten zur Formularabsicherung. Pflichtfelder sind gekennzeichnet. Die Kontaktaufnahme erfolgt auf Ihre Initiative; ohne die erforderlichen Kontaktdaten und eine Nachricht lässt sich die Anfrage nicht bearbeiten. Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail oder Telefon.
Nach erfolgreicher Formularprüfung und Übergabe zum Versand wird Ihre Nachricht über den Mailserver des Webspace an die von LMF festgelegte Empfängeradresse weitergeleitet. Die Anwendung legt keine zusätzliche Datenbank mit Kontaktanfragen an. Nachrichten können jedoch in den beteiligten Mail-Systemen und bei der weiteren Bearbeitung gespeichert werden. Bei direkten E-Mails betrifft dies auch freiwillige Angaben und Anlagen; bei Telefonaten mitgeteilte Angaben, gegebenenfalls die Rufnummer und notwendige Gesprächsnotizen.
Geht es um einen Vertrag mit Ihnen oder um vorvertragliche Maßnahmen auf Ihre Anfrage, gilt Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Allgemeine Anfragen und Kommunikation mit Ansprechpartnern eines Unternehmens beruhen auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; unser Interesse ist die sachgerechte Bearbeitung geschäftlicher Anliegen. Die Bestätigung der Datenschutzhinweise im Formular ist keine Werbeeinwilligung.
E-Mail-Empfang über Microsoft 365
LMF empfängt und speichert E-Mails über einen eigenen Office-365-/Microsoft-365-Firmenzugang. Microsoft verarbeitet dafür insbesondere Absender- und Empfängeradressen, Betreff, Nachrichteninhalte, Anlagen sowie Zustell- und Sicherheitsdaten. Dies betrifft auch Anfragen und Bewerbungen. Zwecke und Rechtsgrundlagen entsprechen dem jeweiligen Kommunikationsanlass.
Microsofts Datenschutzkontakt im Europäischen Wirtschaftsraum ist Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, Irland. Microsoft beschreibt die Datenverarbeitung für Geschäftskundendienste im Microsoft Products and Services Data Protection Addendum (DPA).
Dabei können Microsoft-Konzerngesellschaften und Unterauftragnehmer außerhalb der EU bzw. des EWR, insbesondere in den USA, Daten verarbeiten. Microsofts EU Data Boundary sieht für erfasste Dienste eine regionale Verarbeitung mit Ausnahmen vor; sie bedeutet keine ausnahmslose Beschränkung auf Deutschland oder die EU. Für die von seinem DPA erfassten Drittlandübermittlungen stellt Microsoft unter anderem die EU-Standardvertragsklauseln als Garantien nach Art. 46 DSGVO bereit. Die Bedingungen sind dort abrufbar; Auskünfte zur Verarbeitung Ihrer Daten können Sie auch bei LMF anfordern.
Der bloße Website-Besuch stellt durch die hier beschriebenen Inhalte keine Verbindung Ihres Browsers zu Microsoft her. Weitere Informationen: Microsoft-Datenschutzbestimmungen.
Unsere HTTPS-Adresse ist transportverschlüsselt. Gewöhnliche E-Mails sind nicht automatisch Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Bitte senden Sie über das allgemeine Formular keine Gesundheitsdaten, Ausweiskopien oder ähnlich sensible Unterlagen; vereinbaren Sie dafür zunächst einen geeigneten Übermittlungsweg.
6. Stellenangebote und Bewerbungen
Die Karriereseiten veröffentlichen Stellenangebote. Ein externes Bewerbungsportal oder Datei-Upload ist nicht eingebunden. Über den Kontaktlink einer Stelle können Sie eine erste Nachricht senden; die Stellenbezeichnung wird als Betreff übernommen.
Wir verarbeiten übermittelte Kontakt-, Bewerbungs- und Qualifikationsangaben zur Entscheidung über ein Beschäftigungsverhältnis auf Grundlage von § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG. Besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen nur mit einer zusätzlichen Rechtsgrundlage verarbeitet werden, insbesondere § 26 Abs. 3 BDSG in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO.
Empfänger sind die zuständigen Personen bei LMF und die erforderlichen technischen Dienstleister. Ohne die für die Stelle notwendigen Angaben lässt sich eine Bewerbung nicht beurteilen. Die Website erstellt keinen Bewerber-Score und trifft keine automatisierte Auswahlentscheidung.
Bei einer Einstellung werden erforderliche Daten in die Personalverwaltung übernommen. Bei Absage oder Rücknahme bestimmen der Abschluss des Verfahrens und eine erforderliche Rechtsverteidigung die Speicherdauer. Nach Wegfall dieser Zwecke sind die Daten zu löschen. Eine erforderliche Rechtsverteidigung kann auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO beruhen. Ein weitergehender Bewerberpool ist nicht Bestandteil der Website-Funktion.
7. Notwendige Cookies und Missbrauchsschutz
Auf Seiten mit Kontaktformular, beim Login, im internen Bereich und am Terminal verwendet die Anwendung ein notwendiges Sitzungscookie. Seine zufällige Kennung ermöglicht geschützte Funktionen und sichert Formulare gegen manipulierte Anfragen ab. Auch die Startseite enthält ein Kontaktformular. Zum bloßen Öffnen dieser Datenschutzseite benötigt die Anwendung kein neues Sitzungscookie.
Das Sitzungscookie heißt hier lmf_session. Es enthält kein Passwort und hat kein festes Ablaufdatum. Browser entfernen es üblicherweise am Ende der Browsersitzung; eine Sitzungswiederherstellung kann es erhalten. Bei blockierten Cookies können Formulare und Anmeldungen nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Ein freigeschaltetes Stempelterminal verwendet zusätzlich das notwendige Geräte-Cookie lmf_terminal_e3b0c44298fc. Es enthält einen zufälligen Gerätenachweis, keine Mitarbeiterdaten, und ist für JavaScript nicht lesbar. Seine Laufzeit beträgt 365 Tage und wird bei einem Terminal-Aufruf oder einer erfolgreichen Verbindungsprüfung erneuert. Browser können die Speicherung begrenzen. Die serverseitige Freigabe bleibt bis zu ihrer Sperrung bestehen. Gespeichert werden insbesondere Gerätebezeichnung, ein Hash der Gerätekennung und der letzte Kontakt. Ohne Cookie muss das Gerät erneut freigeschaltet werden.
Während einer noch nicht bestätigten Terminalbuchung wird deren Vorgang im Sitzungsspeicher des Browser-Tabs (sessionStorage, Schlüssel beginnt mit lmf-clock-pending:) zwischengespeichert. Dazu gehören Kartenkennung, Buchungsaktion, technische Vorgangskennung und Formularschutz. So kann nach einer Verbindungsunterbrechung oder einem Neuladen dieselbe Buchung erneut angefragt werden, ohne sie doppelt auszuführen. Nach einer eindeutigen Bestätigung oder Ablehnung wird der Eintrag entfernt. Andernfalls bleibt er bis zur Klärung oder zum Ende der Tab-Sitzung erhalten; eine Browser-Wiederherstellung kann ihn erhalten. Der Speicher dient nicht der Besucherauswertung.
Die für ausdrücklich angeforderte Funktionen erforderlichen Speicher- und Lesevorgänge auf Ihrem Endgerät beruhen auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG. Für die personenbezogene Verarbeitung zum Missbrauchsschutz gilt Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Anfragebearbeitung, Konten und Arbeitszeiterfassung haben die jeweils zusätzlich beschriebenen Rechtsgrundlagen. Werbe-Cookies oder einwilligungspflichtige externe Trackingdienste sind nicht eingebunden; deshalb gibt es dafür kein Einwilligungsbanner.
Zum Missbrauchsschutz werden Versuchszähler mit pseudonymisierten Hash-Kennungen geführt: abhängig von der Funktion anhand von IP-Adresse, eingegebener E-Mail-Adresse, Benutzer- oder Terminalkennung. Zählfenster dauern bei Formularen, Anmeldung und Freischaltung 15 Minuten, bei Terminalbefehlen eine Minute. Abgelaufene Einträge werden bei einem nachfolgenden Aufruf der jeweiligen Begrenzungsfunktion bereinigt, nicht durch einen zeitgesteuerten Löschauftrag. Ein externer CAPTCHA-Dienst wird nicht eingesetzt.
8. Interne Benutzerkonten
Der interne Bereich ist für freigeschaltete Personen bestimmt. Die Administration legt Konten an; eine öffentliche Selbstregistrierung gibt es nicht. Verarbeitet werden Name, E-Mail-Adresse, Passwort-Hash, Rolle, Berechtigungen, Aktivstatus sowie technische Angaben zu Sitzungsverwaltung, Passwortänderung und Erstellungs-, Änderungs- und Anmeldezeitpunkten. Passwörter werden nicht im Klartext in der Benutzer-Datenbank gespeichert.
Die Daten stammen von der betreffenden Person oder der zuständigen Administration bei LMF. Sie dienen dem persönlichen Zugang, der Rechteverwaltung und der Nutzung freigegebener Werkzeuge, etwa Stellenanzeigen und Zeitverwaltung. Soweit für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich, gilt § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG. Für externe Betreuer und ergänzende Zugriffssicherheit gilt Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; unser Interesse ist eine kontrollierte und sichere Verwaltung. Ohne notwendige Kontodaten kann kein persönlicher Zugang bereitgestellt werden.
Nach 30 Minuten ohne Aktivität oder spätestens acht Stunden nach Anmeldung ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Änderungen an Passwort oder Zugriffsberechtigungen sowie Kontosperren machen Sitzungen spätestens bei der nächsten Anfrage ungültig. Diese Fristen betreffen den Zugang, nicht die Aufbewahrung des Kontos. Eine Sperre allein löscht weder das Konto noch zugehörige Zeitbuchungen.
9. Zeitverwaltung und Personalkarten
Die interne Zeitverwaltung dient der Erfassung und Prüfung der Arbeitszeiten, der Verwaltung von Urlaub und Freizeitausgleich sowie der Führung der zugehörigen Konten. Sie ist nicht öffentlich zugänglich.
- Stammdaten: Name, Personalnummer, Eintritts- und gegebenenfalls Austrittsdatum, Beginn der Zeiterfassung, Benutzerzuordnung sowie eingetragene Anschrift und dienstlich erforderliche Kommentare.
- Personalkarte: Kartennummer und technischer Prüfwert. Die Nummer ist in der berechtigten Mitarbeiterverwaltung lesbar, um Karten zuordnen oder sperren zu können. Die Karte dient zur Identifikation; Fingerabdrücke, Gesichtsbilder oder Standortverläufe werden nicht erfasst.
- Arbeitszeitdaten: Kommen und Gehen, dokumentierte Pausen, rechnerische Pausenabzüge, Arbeitszeitmodelle mit Gültigkeitsdatum, Sollzeiten, Startsalden, Plus- und Minusstunden sowie begründete Korrekturen.
- Urlaub und Freizeitausgleich: Jahresanspruch, Resturlaub, Antragszeiträume und -status, freiwillige Antragsnotiz, Bearbeitungszeitpunkt, Name der entscheidenden Person zum Entscheidungszeitpunkt und gegebenenfalls Entscheidungsbegründung.
- Nachvollziehbarkeit: Buchungs- und Änderungsprotokolle mit Zeitpunkt, betroffener Person, ausführendem Benutzer oder Terminal und Änderungsinhalt. Zum Schutz vor Doppelbuchungen werden auch technische Vorgangskennungen, Prüfwerte und Buchungsbestätigungen gespeichert.
Die Angaben stammen aus den Personalunterlagen und Eingaben von LMF, von Beschäftigten sowie deren Terminalbuchungen. Eine Bestätigung am Terminal zeigt kurzzeitig den Namen und beim Gehen die erfasste Arbeitszeit. Personen in Sichtweite können diese Anzeige wahrnehmen.
Am freigeschalteten Terminal kann ein persönlicher Bereich über einen Button und anschließend die Personalkarte ohne zusätzliche PIN geöffnet werden. Dort sind nur eigene Konten, Anträge und Entscheidungen mit Bearbeitungsdatum und zuständiger Person sichtbar. Die Kartenanmeldung erzeugt dabei keine Kommen- oder Gehen-Buchung. Der persönliche Zugang endet nach zwei Minuten ohne Bedienung, spätestens nach zehn Minuten, beim Verlassen der Ansicht oder beim ausdrücklichen Abmelden. Die zufällige Zugangskennung und angezeigten Daten werden nur vorübergehend im Arbeitsspeicher der geöffneten Seite gehalten, nicht im dauerhaften Browserspeicher. Auf dem Server wird der Zugang an das Gerät, die aktuelle Karte und den Mitarbeiter gebunden. Die langfristige Gerätefreigabe bleibt davon unberührt. Personen in Sichtweite können auch diese Anzeige einsehen; Kartenverlust ist deshalb umgehend der Zeitverwaltung zu melden.
Fehlt eine Gehbuchung nach der eingestellten Höchstdauer, wird die Buchung technisch beendet und als ungeklärt markiert. Die Zeitverwaltung erhält einen Hinweis und muss die tatsächliche Gehzeit prüfen und nachtragen. Bis dahin wird diese Buchung nicht als bestätigte Arbeitszeit gutgeschrieben. Je nach betrieblicher Einstellung wird Arbeitszeit oberhalb der täglichen Sollzeit dem Zeitkonto gutgeschrieben oder nur erfasst. Ursprüngliche Buchungen, geltende Regeln und manuelle Korrekturen bleiben nachvollziehbar.
Bei aktivierter Viertelstunden-Rundung werden Kommen-Zeiten für die Bewertung auf dem Zeitkonto auf die nächste Viertelstunde aufgerundet und Gehen-Zeiten abgerundet. Maßgeblich ist die angezeigte Minute. Die ursprünglichen Zeitpunkte und Pausen bleiben unverändert gespeichert; die Rundung und ihre Auswirkung sind getrennt sichtbar. Die Berechnung richtet sich nach der ab dem jeweiligen Arbeitstag hinterlegten betrieblichen Regel.
Administratoren und Personen mit der Rolle „Zeitverwaltung“ können Mitarbeiterdaten, Konten, Anträge und Protokolle entsprechend ihrer Berechtigung bearbeiten. Der Teamkalender zeigt diesen Personen Arbeitszeiten und Abwesenheiten. Mitarbeiter mit zugeordnetem Benutzerkonto erhalten Zugang zu eigenen Zeitdaten und Anträgen, nicht zu einer allgemeinen Personalübersicht. Technische Dienstleister aus Abschnitt 2 können im Rahmen der Betreuung Zugriff erhalten.
Berechtigte Administratoren und Zeitverwalter können personenbezogene Zeitnachweise als PDF herunterladen, ausdrucken und dem jeweiligen Beschäftigten aushändigen oder zusenden. Diese enthalten Name, Personalnummer, hinterlegte Anschrift, Tagesbuchungen sowie Urlaubs- und Zeitkonten. Die PDF wird auf Anforderung auf dem Webserver erzeugt und direkt übertragen; die Anwendung legt dafür keine öffentlich abrufbare PDF-Datei ab und versendet sie nicht automatisch. Heruntergeladene Dateien und Ausdrucke sind durch die berechtigten Empfänger vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Rechtsgrundlage ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG, soweit für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich. Für gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeitnachweise gilt zusätzlich Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO in Verbindung mit den einschlägigen arbeitsrechtlichen Pflichten, insbesondere § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG und, soweit anwendbar, § 16 Abs. 2 ArbZG. Technischer Schutz und Nachvollziehbarkeit von Änderungen beruhen ergänzend auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Ohne notwendige Stamm- und Buchungsdaten lassen sich die Konten nicht zuverlässig führen.
Stunden, Salden und Pausenabzüge werden nach den hinterlegten Regeln berechnet. Ein rechnerischer Pausenabzug ist kein Nachweis einer tatsächlich genommenen Pause. Berechtigte Personen können fehlerhafte Buchungen nachvollziehbar korrigieren. Über Urlaubs- und Freizeitanträge entscheidet eine zuständige Person, nicht die Software allein. Bitte tragen Sie in Freitextfelder keine Diagnosen oder sonstigen nicht erforderlichen sensiblen Angaben ein.
10. Suche, Medien und externe Links
Schriftarten, Bilder, Skripte und Gestaltungselemente werden vom Webserver dieser Website geladen. Externe Webfonts, Werbeskripte, Social-Media-Einbettungen und eingebettete Karten sind nicht Bestandteil der Website.
Die Suche sendet Suchbegriffe an denselben Webserver und durchsucht öffentliche Inhalte einschließlich veröffentlichter Stellenanzeigen. Es wird keine externe Suchmaschine eingebunden. Suchbegriffe können als Teil der Adresse im Browserverlauf und in Serverprotokollen erscheinen. Bitte geben Sie keine vertraulichen personenbezogenen Informationen ein. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; unser Interesse ist eine nutzbare Website-Suche.
„Route in Google Maps öffnen“ ist ein externer Link. Erst nach Anklicken wechseln Sie zu Google Maps; beim Öffnen unserer Kontaktseite wird keine Google-Karte geladen. Gleiches gilt für andere externe Links, etwa zu Schuhmacher Digital oder den genannten Datenschutzinformationen. Nach dem Wechsel gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters; auch Verarbeitungen außerhalb der EU bzw. des EWR sind möglich.
11. Speicherdauer und Löschung
Die erforderliche Speicherdauer richtet sich nach Datenzweck, Bearbeitungsstand und gegebenenfalls gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Wo die Dauer vom Einzelfall abhängt, sind folgende Kriterien maßgeblich:
- Verbindungs- und Sicherheitsdaten: Notwendigkeit für Auslieferung, Fehleranalyse und Abwehr oder Klärung von Sicherheitsvorfällen, bei konkreten Vorfällen zusätzlich erforderliche Beweissicherung.
- Kontaktanfragen: Abschluss der Bearbeitung einschließlich Rückfragen. Bei einem Geschäftsvorgang können handels- und steuerrechtliche Pflichten hinzukommen, insbesondere nach § 257 HGB und § 147 AO. Nicht jede einfache Anfrage unterliegt solchen Aufbewahrungspflichten.
- Bewerbungen: Auswahlverfahren und danach erforderliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen; bei Einstellung die Erforderlichkeit für das Beschäftigungsverhältnis.
- Benutzer- und Kartenzuordnungen: Dauer der benötigten Berechtigung und einer erforderlichen Zuordnung dokumentierter Vorgänge. Eine Zugangssperre ist von der Löschung nicht mehr benötigter Daten zu unterscheiden.
- Arbeitszeit-, Urlaubs- und Änderungsnachweise: Führung und Abwicklung der Konten, Klärung von Korrekturen und Ansprüchen sowie gesetzliche Nachweispflichten. Soweit § 16 Abs. 2 ArbZG einschlägig ist, sieht er für die dort genannten Nachweise mindestens zwei Jahre Aufbewahrung vor; dies ist keine einheitliche Frist für alle Personaldaten. Austrittsdatum oder Kontosperre lösen in der Anwendung keine automatische Löschung dieser Nachweise aus.
- Sitzungen, Geräte-Cookies und Versuchszähler: die Abläufe aus den Abschnitten 7 und 8. Die Bereinigung serverseitiger Sitzungsdateien erfolgt durch die Sitzungsverwaltung des Hosting-Systems und ist nicht mit der Anmeldedauer gleichzusetzen.
- Zusammengefasste Statistik: Auswertungszeitraum und Bereinigung aus Abschnitt 4.
- Sicherungskopien: Erforderlichkeit zur Wiederherstellung nach Verlust oder Störung. Eine Löschung im laufenden System entfernt nicht gleichzeitig vorhandene Sicherungskopien; deren Aufbewahrung richtet sich nach dem Sicherungs- und Wiederherstellungszweck sowie der Überschreibung im jeweiligen Sicherungszyklus.
Gesetzliche Aufbewahrung beruht auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO; erforderliche Rechtsverteidigung kann auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO beruhen. Entfallen Zweck und Aufbewahrungsgrund, sind die personenbezogenen Daten zu löschen. Bei Fragen zur konkreten Aufbewahrung oder für ein Löschungsbegehren erreichen Sie uns über die Kontaktdaten aus Abschnitt 1.
12. Ihre Rechte und Widerspruch
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie das Recht auf Auskunft einschließlich einer Kopie (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO). Datenübertragbarkeit besteht nach Art. 20 DSGVO, soweit eine automatisierte Verarbeitung auf Einwilligung oder Vertrag beruht.
Eine erteilte Einwilligung können Sie mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der vorherigen Verarbeitung bleibt unberührt.
Widerspruch nach Art. 21 DSGVO
Beruht eine Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO, können Sie aus Gründen Ihrer besonderen Situation jederzeit widersprechen. Die Verarbeitung wird dann beendet, es sei denn, wir können überwiegende zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen oder benötigen die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Gegen Direktwerbung einschließlich damit verbundenen Profilings können Sie jederzeit ohne besondere Begründung widersprechen. Die beschriebenen Website-Funktionen enthalten keine Direktwerbe- oder Profiling-Funktion.
Richten Sie Ihr Anliegen an info@lmf-maschinenteile.de oder unsere Postanschrift. Eine besondere Form ist nicht erforderlich. Wir informieren grundsätzlich innerhalb eines Monats über ergriffene Maßnahmen. Bei gesetzlich zulässiger Verlängerung erhalten Sie innerhalb dieser Frist eine Mitteilung. Bei begründeten Zweifeln dürfen erforderliche Angaben zur Bestätigung Ihrer Identität angefordert werden.
Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet durch diese Website nicht statt.
13. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Sie können sich nach Art. 77 DSGVO bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder eines mutmaßlichen Verstoßes. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns ist nicht erforderlich.
Für Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg ist grundsätzlich folgende Landesaufsichtsbehörde zuständig:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergHeilbronner Straße 35
70191 Stuttgart
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Kontakt und Beschwerdemöglichkeiten beim LfDI
